Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.05.2019 bewilligte die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Klagenfurt, der Beschwerdeführerin für ihr Masterstudium XXXX (Universität Klagenfurt) eine Studienbeihilfe in Höhe von 195,- Euro ab März 2019 bzw. 692,- Euro für den Monat Februar 2020. 2. Am 21.10.2019 fand ein Telefonat zwischen der Beschwerdeführerin und der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Klagenfurt, statt; das Beratungsthema bez... mehr lesen...