Entscheidungen zu § 39 Abs. 7 StudFG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2021/3/22 W129 2239678-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.       Mit Bescheid vom 17.05.2019 bewilligte die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Klagenfurt, der Beschwerdeführerin für ihr Masterstudium XXXX (Universität Klagenfurt) eine Studienbeihilfe in Höhe von 195,- Euro ab März 2019 bzw. 692,- Euro für den Monat Februar 2020. 2.       Am 21.10.2019 fand ein Telefonat zwischen der Beschwerdeführerin und der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Klagenfurt, statt; das Beratungsthema bez... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.03.2021

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