I. Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Technischen Universität Wien die Studienrichtung Elektrotechnik. Am 9. Oktober 1991 beantragte er die Gewährung von Studienbeihilfe. Als Nachweis der sozialen Bedürftigkeit legte er Bestätigungen vor, daß sein Vater im Jahre 1990 eine Notstandshilfe im Gesamtausmaß von S 126.107,-- bezogen habe und auf Grund der Körperbehinderung einen jährlichen Steuerfreibetrag in der Höhe von S 11.724,-- in Anspruch nehmen könn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze72/13 Studienförderung
Norm: AlVG 1977 §33;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1;StudFG 1983 §13 Abs10 idF 1989/304;StudFG 1992 §32 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/12/0087
Rechtssatz: Beim Bezug von Notstandshilfe handelt es ... mehr lesen...