Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführerin wurde für die Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung für das Bachelorstudium "Lehramt für Islamische Religion an Pflichtschulen" an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie (IRPA), eine private Pädagogische Hochschule, von März 2015 bis Februar 2016 Studienbeihilfe bewilligt. Am 27. November 2015 absolvierte sie die Studienberechtigungsprüfung. Am 15. Dezember 2015 stellte sie einen Antrag auf Studien... mehr lesen...