Entscheidungen zu § 16 Abs. 3 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/21 90/12/0250

Der Spruch: des - ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren erlassenen - Bescheides der Studienbeihilfenbehörde Wien vom 6. Juni 1990 lautet: "Ihre Tochter S hat am 1990-06-05 einen Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1983 - StudFG. BGBl. Nr. 436/1983 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 304/1989, eingebracht. Um eine Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit Ihrer Tochter durchführen zu können, werden Sie ersucht, die nachfolgend angeführten Nachw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1991

RS Vwgh 1991/1/21 90/12/0250

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §16 Abs3 idF 1985/361;
Rechtssatz: Seit der Neufassung des § 16 Abs 3 StudFG durch die Nov BGBl Nr 361/1985 tritt - anders als nach der vorher geltenden Rechtslage - der mit Vorstellung bekämpfte Bescheid nicht mehr außer Kraft (Hinweis EBzRV 635 Blg NR 16 GP, S 12). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120250.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1991

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