Der Beschwerdeführer schloß im November 1983 an der Universität Alexandrien sein Medizinstudium ab. Mit Bescheid der Nostrifikationskommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 27. November 1988 wurde dieser ausländische Studienabschluß gemäß § 40 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG) in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 332/1981 unter der Voraussetzung der erfolgreichen Ablegung bestimmter Prüfungen (darunter die Ablegung von sieben Rigorosen sowie von v... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §40;StudFG 1992 §13 Abs1;StudFG 1992 §14;StudFG 1992 §3;StudFG 1992 §6 Z2;
Rechtssatz: Dem StudFG 1992 läßt sich aus keiner Bestimmung, auch nicht aus § 14 StudFG 1992 entnehmen, daß die Förderung eines ordentlichen inländischen Studiums, das zu einem anderen Abschluß führt als das "Ergänzungsstudium" auf Grund einer bedingten Nostrifikation aus... mehr lesen...