Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.09.2023 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe für das Studium „Humanmedizin“ an der Medizinischen Universität Wien. Diesem Antrag legte die Beschwerdeführerin ein Zertifikat über die Absolvierung des Freiwilligen Sozialjahres zwischen 01.10.2019 und 30.06.2020, Lohnzettel für die Jahre 2021 und 2022, Verdienstnachweise für den Zeitraum Jänner... mehr lesen...