Entscheidungsgründe: I. 1. J E studiert an der Kath.-Theologischen Hochschule in Linz Theologie. Sein Aufenthaltsort war Kefermarkt. Zur Durchführung seines Studiums hat er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Linz verlegt; er wohnt in der S-Straße. ... Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. März 1986, Z 56.034/5-17/86, gab der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung der Berufung des J E gegen den Bescheid des Senates der Studienbeihilfenbehörde an der Univ... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2StudFG 1983 §13 Abs2StudFG 1983 §13 Abs4Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 16.09.85, BGBl 429, über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG §5
Rechtssatz: StudFG 1983; Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG; Berufung geg... mehr lesen...