Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 17. Mai 2016 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss für das Masterstudium "Bildungswissenschaft" an der Universität Wien, welches sie im Sommersemester 2016 begonnen hatte. 2. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen (u.a. zum Einkommen des Vaters der Beschwerdeführerin im Jahr 2014) gewährte die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 9. ... mehr lesen...