Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Wien-Mittersteig eine wegen des Verbrechens des Mordes und eines anderen Deliktes verhängte lebenslange Freiheitsstrafe. Mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 31. Jänner 1996 wurde seiner Beschwerde vom 5. Dezember 1994 betreffend behaupteter Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Freiheit der Meinungsäußerung nicht stattgegeben. Die Behörde legte ihrer Entscheidung folge... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: EMRK Art10StVG §94StVG §95
Leitsatz: Keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Anordnung von
Bedingungen für den Besuch eines Strafgefangenen; keine Bedenken
gegen diesbezügliche Bestimmungen des StVG
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §94 Abs3 zweiter Satz StVG. Gemäß §94 Abs3 zweiter Satz StVG dürfen Besucher und die Strafgefangenen... mehr lesen...