Der Erstbeschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt X eine lebenslange Freiheitsstrafe u.a. wegen der Verbrechen des Mordes und des schweren Raubes. Er ist mit der (nicht inhaftierten) Zweitbeschwerdeführerin verheiratet. Am 29. März 2001 stellten die Beschwerdeführer an den Leiter der Justizanstalt X einen Antrag auf Ermöglichung von Sexualkontakten. Art. 8 und 12 EMRK sowie § 44 ABGB räumten dieses Recht ein. Die nach Art. 8 Abs. 2 EMRK geforderten Eingriffsvoraussetzungen lägen n... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §93 Abs2 idF 1993/799;StVG §94 Abs1 idF 1993/799;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich weder aus dem Wortlaut des StVG i. d.F. der Novelle 1993, BGBl. Nr. 799/1993 (insbesondere § 93 Abs. 2 und § 94 Abs. 1) noch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur StVG-Novelle 1993 (Hinweis 946 BlgNr 18. GP, S 16) ein Hinweis darauf entnehmen lässt, dass Intimkontakte bei Besuc... mehr lesen...