Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides in Verbindung mit dem Beschwerdevorbringen ergibt sich folgendes Verwaltungsgeschehen: Der Beschwerdeführer - nach den unbekämpften Feststellungen im angefochtenen Bescheid ein österreichischer Staatsbürger - verbüßt in einer Justizanstalt eine Freiheitsstrafe. Am 17. Juni 2002 gab er einen an die Botschaft der Republik Portugal gerichteten Brief in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung ab. Der Leiter der Justizanstalt b... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §90b Abs4 Z3;StVG §90b Abs6;
Rechtssatz: Die Botschaft der Republik Portugal ist - jedenfalls soweit es österreichische Staatsangehörige betrifft - nicht als "allgemein anerkannte Vereinigung und Einrichtung, die sich mit der Beratung und Unterstützung von Angehörigen der Strafgefangenen und mit der Entlassenenbetreuung befasst", anzusehen. European Case... mehr lesen...