Rechtssatz: Die Stillegung einer Mühle betrifft nicht die Zulässigkeit der Weiterverwendung zur Vermahlung eigener landwirtschaftlicher Produkte. Berufung Folge gegeben, Straferkenntnis aufgehoben, Verfahren eingestellt. Schlagworte gewerbliche Mühle, Stillegung, Vermahlungsmenge, MStVG- Geltungsbereich, eigene landwirtschaftliche Produkte, Veredelung, Zulässigkeit mehr lesen...