RS UVS Oberösterreich 1999/06/23 VwSen-330009/3/Gu/Pr

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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Rechtssatz

Die Stillegung einer Mühle betrifft nicht die Zulässigkeit der Weiterverwendung zur Vermahlung eigener landwirtschaftlicher Produkte.

Berufung Folge gegeben, Straferkenntnis aufgehoben, Verfahren eingestellt.

Schlagworte
gewerbliche Mühle, Stillegung, Vermahlungsmenge, MStVG- Geltungsbereich, eigene landwirtschaftliche Produkte, Veredelung, Zulässigkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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