Begründung: Die zweit- und drittbeklagten Parteien sind Mitglieder der klägerischen Weggenossenschaft. Die Klägerin brachte vor, dass der Erstbeklagte auftrags der zweit- und drittbeklagten Parteien in der Nacht vom 23. auf den 24. 3. 1998 ungeachtet eines behördlichen Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 5 t Gesamtgewicht den Interessentenweg der klagenden Partei mit einem LKW mit einem Gesamtgewicht von zumindest 30 t insgesamt zweimal befahren habe, wodurch der Weg schwer besc... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVbJN §1 CVIbstmk LStVG §45 Abs4 liti
Rechtssatz: Für den Schadenersatzanspruch einer Weggenossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern ist die Durchsetzung vor den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen, wenn in der Satzung der öffentlich-rechtlichen Wegegenossenschaft entsprechend § 45 Abs 4 lit i stmk LStVG eine Schlichtungsregelung vorgesehen ist, weil die Nichteinhaltung eines gesetzlich vorgesehenen "Schlichtungsverfahrens" k... mehr lesen...