Gründe: Bei der Einlieferung des Karl Franz E*** in das landesgerichtliche Gefangenenhaus Wien am 1.Oktober 1987 befand sich unter seinen Verwahrnissen auch ein Bargeldbetrag von 2.395 S. Davon wurde der 1.000 S übersteigende Eigengeldbetrag von 1.395 S laut Mitteilung des Gefangenenhauses an das Gericht vom 9.Oktober 1987 gemäß § 241 Abs. 7 iVm § 224 Abs. 4 Geo (aF) zurückbehalten (ON 88). Am 16.November 1987 wurde über Ansuchen des Untersuchungsgefangenen von seinem zurückbehalt... mehr lesen...
Norm: GEG §5StVG §41 Abs3
Rechtssatz: Das dem Bund gemäß § 5 Abs 1 und Abs 2 erster Satz GEG zustehende Retentionsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn einerseits eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Kosten zu besorgen ist und wenn andererseits die zurückbehaltenen Beträge pfändbar sind. Verwahrte Eigengeldbeträge eines Strafgefangenen genießen nunmehr gemäß § 41 Abs 3 StVG idF StRÄG 1987 Pfändungsschutz bis zur Höhe desjenigen Teiles eines ... mehr lesen...
Norm: StPO §115a ffStPO §375StPO §376StPO §377StPO §378StPO §379StVG §41 Abs2StVG §41 Abs3
Rechtssatz: Gegenstand des Bedenklichkeitsverfahrens kann immer nur ein dem Beschuldigten gegenüber fremdes Gut sein. Eigengeld (§ 41 Abs 2 StVG) des Beschuldigten scheidet daher schon begrifflich aus; mit Eigengeld ist gemäß § 41 Abs 3 StVG vorzugehen. Entscheidungstexte 12 Os 89/74 Entscheidungste... mehr lesen...