Gründe: Im Zuge des zur einleitend genannten Strafsache geführten Vorverfahrens wurde ein in einem von Nuhi K***** benützten Wohnraum entdeckter Bargeldbetrag von 3.750 Euro sichergestellt, beim Landesgericht Innsbruck eingezahlt (S 53 und 115/III) und an die Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichts Innsbruck weitergeleitet (ON 112), die ihn auf einem Sparbuch fruchtbringend anlegte (ON 126). Nuhi K***** gab an, bei diesem Geld handle es sich um Ersparnisse aus seinen „vorherigen... mehr lesen...
Norm: StPO §115a ffStPO §375StPO §376StPO §377StPO §378StPO §379StVG §41 Abs2StVG §41 Abs3
Rechtssatz: Gegenstand des Bedenklichkeitsverfahrens kann immer nur ein dem Beschuldigten gegenüber fremdes Gut sein. Eigengeld (§ 41 Abs 2 StVG) des Beschuldigten scheidet daher schon begrifflich aus; mit Eigengeld ist gemäß § 41 Abs 3 StVG vorzugehen. Entscheidungstexte 12 Os 89/74 Entscheidungste... mehr lesen...