Der Beklagte verbüßte in der Zeit vom 10. November 1975 bis 12. Juni 1976 im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt eine wegen Verbrechens des Betruges verhängte achtmonatige Freiheitsstrafe. Am 8. Feber 1976 schluckte er eine Stahlfeder. Er wurde in das Landeskrankenhaus Klagenfurt eingeliefert, dort operiert und bis 26. Mai 1976 stationär behandelt. Die klagende Partei, die Republik Österreich, hatte die dort aufgelaufenen Pflegegebühren in Höhe von 83 538 S zu bezahlen (§ 71... mehr lesen...
Norm: StVG §32StVG §113
Rechtssatz: Hat ein Strafgefangener durch vorsätzliche Selbstbeschädigung besondere Aufwendungen herbeigeführt, kann eine Geldbuße von höchstens Schilling fünfhundert verhängt werden, die vom Hausgeld einzubehalten ist. Ein die Geldbuße übersteigender Schaden kann auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 529/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...