Der Kläger ist Eigentümer von Liegenschaften in der KG R. Mit Bescheid der Gemeinde R vom 28. Oktober 1970, GZ 771/1970, erfolgte die Baugrundwidmung des im Eigentum des Klägers stehenden Grundstückes 579/1, auf dem zwei Appartementhäuser und ein Hallenbad errichtet wurden. Südwestlich davon verläuft höher gelegen die im Eigentum der beklagten Partei, des Landes Steiermark, stehende Landesstraße 722 (Rohrmooser Straße), die in der Zeit zwischen 5. Juli 1971 und 26. November 1973 auf G... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B1ABGB §364astmk LStVG §26stmk LStVG §27
Rechtssatz: Wurde ein Nachbar nicht bescheidmäßig zur Duldung von Wasser- und Schlammableitung von einer Straße auf seinen Grund verpflichtet, stehen ihm gegen den Träger der Straßenverwaltung nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche für Schäden zu, die aus der unmittelbaren Zuleitung von Wasser über Wasserableitungsanlagen der Straße entstanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...