Norm: stmk LStVG 1964 §26JN §1 CXVII
Rechtssatz: Wer den Ersatz des Schadens geltend macht, den er als Eigentümer einer Liegenschaft dadurch erleidet, daß ein anderer auf seinen Grund und Boden Büsche und Bäume fällt sowie einen Zaun beschädigt, macht damit einen aus dem Privatrecht abgeleiteten Schadenersatzanspruch geltend, über welchen die ordentlichen Gerichte zu erkennen haben. Ob sich der andere zur Abwehr dieses Anspruches darauf berufen... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer von Liegenschaften in der KG R. Mit Bescheid der Gemeinde R vom 28. Oktober 1970, GZ 771/1970, erfolgte die Baugrundwidmung des im Eigentum des Klägers stehenden Grundstückes 579/1, auf dem zwei Appartementhäuser und ein Hallenbad errichtet wurden. Südwestlich davon verläuft höher gelegen die im Eigentum der beklagten Partei, des Landes Steiermark, stehende Landesstraße 722 (Rohrmooser Straße), die in der Zeit zwischen 5. Juli 1971 und 26. November 1973 auf G... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B1ABGB §364astmk LStVG §26stmk LStVG §27
Rechtssatz: Wurde ein Nachbar nicht bescheidmäßig zur Duldung von Wasser- und Schlammableitung von einer Straße auf seinen Grund verpflichtet, stehen ihm gegen den Träger der Straßenverwaltung nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche für Schäden zu, die aus der unmittelbaren Zuleitung von Wasser über Wasserableitungsanlagen der Straße entstanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 B1JN §1 CVIbnö LStVG §26nö LStVG §31
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für Klage eines Anrainers wegen Wasser und Schlammableitung von einer Straßenböschung auf seinen Grund. Entscheidungstexte 1 Ob 202/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 1 Ob 202/66 EvBl 1967/136 S 156 8 Ob 278/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...