Entscheidungsgründe: 1. Am 31. Juli 1961 schloß die "Republik Österreich" (Österreichische Bundesforste) mit der Gemeinde Bad Mitterndorf ein Übereinkommen, wonach der Gemeinde gestattet wurde, eine Straße auf die Tauplitzalm zu erbauen und nach Fertigstellung derselben deren Instandhaltung einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu übertragen. Am 21. Mai 1962 wurde sodann zwischen der Gemeinde Bad Mitterndorf und der Tauplitzalm-Alpenstraße S S Ges.m.b.H. &... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStmk LStVG 1964 §2Stmk LStVG 1964 §5
Leitsatz: Weitere Einhebung einer Maut auf einer ursprünglich privaten Straße
nach Eintritt der Öffentlichkeit der Straße infolge allgemeiner
Benützung in langjähriger Übung gemäß dem Stmk LStVG 1964 keine
eigenmächtige Behinderung des Verkehrs; Verletzung im
Gleichheitsrecht durch die Annahme eines gesetzwidrigen Ve... mehr lesen...