Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist aufgrund des Vertrags vom 14. 6. 1994 Mieterin des Grundstücks 774/1. Sie beabsichtigt, dort eine - ab 1998 errichtete - Asphaltmischanlage zu betreiben. Der Kläger erwarb aufgrund des Kaufvertrags vom 2. 1. 1995 von einer GmbH & Co KG als Verkäuferin das Eigentumsrecht an einer Liegenschaft, zu der u.a. die Grundstücke 1400 (Weg) und 767/2 gehören. Die Verkäuferin behielt sich die "Nutzungsrechte an den Grundstücken" vor. Sie und ihr... mehr lesen...
Norm: Stmk LStVG 1964 §2 Abs1
Rechtssatz: Um ihr die Rechtsnatur einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist erforderlich, dass eine bestimmte Straße von "den zuständigen Stellen bestimmungsgemäß dem öffentlichen Verkehr gewidmet" oder "in langjähriger Übung allgemein, ohne Einschränkung und unabhängig vom Willen des Grundeigentümers und dritter Personen für ein dringendes Verkehrsbedürfnis benützt" wurde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: Stmk LStVG 1964 §2 Abs1
Rechtssatz: Ein dringendes Verkehrsbedürfnis im Sinne des § 2 Abs 1 LStVG darf auch dann angenommen werden, wenn eine Strecke nicht die einzige Verbindung zu einem bestimmten Ort darstellt (VwGH ZfVB 1979/912; VwGH ZfVB 1978/1093). Ein solches Verkehrsbedürfnis ist auch nicht auf "Durchzugsstraßen" beschränkt (VwGH ZfVB 1986/255). Entscheidungstexte 1 Ob 268/01... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 DIIABGB §1295 Abs2 IIIStmk LStVG 1964 §2 Abs1 Tatbestand2
Rechtssatz: Es unterliegt keinem Zweifel, dass Grundeigentümer berechtigt sind, eine Straße zu errichten und deren Benützung von der Bezahlung eines Entgeltes abhängig zu machen (vgl VfGH B 1255/91 - 14). Findet das LStVG auf eine solche Straße keine Anwendung, so sind die Grundeigentümer berechtigt, ihre rechtlichen Beziehungen zueinander und die Art der Herstellung, Erh... mehr lesen...
Norm: stmk LStVG 1964 §2 Abs1 Fall2
Rechtssatz: Wird eine Straße durch "stillschweigende Widmung" zu einer öffentlichen, in die Gattung der Gemeindestraßen einzuordnenden Straße, so werden Verpflichtungen zur Erhaltung dieser Straße, gleichgültig ob sie auf einem öffentlich - rechtlichen oder eine privatrechtlichen Titel beruhen, durch das LStVG 1964 nicht berührt. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...