Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / AllgStVG §181a Abs8
Leitsatz: Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer Vollzugskammer; keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von Bescheiden der Verwaltungsbehörden ab 2014; Beschwerdemöglichkeit an das Oberlandesgericht Wien gegeben ... mehr lesen...
Der Einschreiter beantragt mit am 31. Jänner 2014 zur Post gegebenen und am 4. Februar eingelangten Eingabe die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den oben angeführten, ihm seinen eigenen Angaben zufolge am 20. Dezember 2013 zugestellten Bescheid der Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Graz. Da weder Art144 B-VG in der seit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung noch eine andere Rechtsvorschrift (Art141 Abs1 litg betrifft nur Bescheide, die in den – hier nicht gegebenen –... mehr lesen...