Zum besseren Verständnis der weiteren Ausführungen wird vorweg der Inhalt des § 85 Strafvollzugsgesetz (StVG), auf den mehrfach Bezug genommen werden wird, wiedergegeben: "Seelsorge § 85. (1) Jeder Strafgefangene hat das Recht, in der Anstalt am gemeinschaftlichen Gottesdienst und an anderen gemeinsamen religiösen Veranstaltungen teilzunehmen und Heilsmittel sowie den Zuspruch eines an der Anstalt bestellten oder zugelassenen Seelsorgers zu empfangen. Der Anstaltsleiter kann aus Gründ... mehr lesen...
Zum besseren Verständnis der weiteren Ausführungen wird vorweg der Inhalt des § 85 Strafvollzugsgesetz (StVG), auf den mehrfach Bezug genommen werden wird, wiedergegeben: "Seelsorge § 85. (1) Jeder Strafgefangene hat das Recht, in der Anstalt am gemeinschaftlichen Gottesdienst und an anderen gemeinsamen religiösen Veranstaltungen teilzunehmen und Heilsmittel sowie den Zuspruch eines an der Anstalt bestellten oder zugelassenen Seelsorgers zu empfangen. Der Anstaltsleiter kann aus Gründ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z32;StPO 1975 §183 Abs1;StVG §11 Abs1;StVG §12 Abs1;StVG §121 Abs1;StVG §121 Abs2;StVG §13 Abs1;StVG §165 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die §§ 120 f StVG (in der hier anzuwendenden Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 138/2000) und der damit im Zusammenhang stehende § 22 Abs. 3 StVG regeln neben anderen... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z32;StPO 1975 §183 Abs1;StVG §11 Abs1;StVG §12 Abs1;StVG §121 Abs1;StVG §121 Abs2;StVG §13 Abs1;StVG §165 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die §§ 120 f StVG (in der hier anzuwendenden Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 138/2000) und der damit im Zusammenhang stehende § 22 Abs. 3 StVG regeln neben anderen... mehr lesen...