Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 Z1 litcZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §145 Abs2Vollzugsordnung für Justizanstalten des Bundesministers für Justiz
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des StVG sowie auf Prüfung der Vollzugsordnung für Justizanstalten als offenbar aussichtslos ... mehr lesen...
1. Der Antragsteller beabsichtigt, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG auf Aufhebung des §145 Abs2 Strafvollzugsgesetz (StVG), BGBl I. 144/1969, idF BGBl I. 142/2009, zu stellen und beantragt hiefür die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der Antragsteller beabsichtigt außerdem, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG auf Aufhebung der Punkte 2.3.3. und 2.3.4. der Vollzugsordnung für Justizanstalten (VZO) des Bundesministers fü... mehr lesen...