Norm: StVG §16 Abs3StVG §16aStVG §145
Rechtssatz: Übt das Vollzugsgericht gemäß § 16 Abs 3 StVG bei der Prognoseentscheidung zur Einschätzung des Beginns des Entlassungsvollzugs (§ 145 StVG) - bzw. der dazu maßgeblichen voraussichtlichen bedingten Entlassung - vertretbares Ermessen im Sinne der gesetzlichen Parameter, so liegt Rechtswidrigkeit nach § 16a Abs 1 Z 1 StVG nicht vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...