Norm
StVG §16 Abs3Rechtssatz
Übt das Vollzugsgericht gemäß § 16 Abs 3 StVG bei der Prognoseentscheidung zur Einschätzung des Beginns des Entlassungsvollzugs (§ 145 StVG) - bzw. der dazu maßgeblichen voraussichtlichen bedingten Entlassung - vertretbares Ermessen im Sinne der gesetzlichen Parameter, so liegt Rechtswidrigkeit nach § 16a Abs 1 Z 1 StVG nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000768Im RIS seit
26.06.2014Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014