Begründung: 1. Mit einer selbstverfaßten Eingabe führt der Einschreiter, er ist derzeit Strafgefangener in der Strafvollzugsanstalt Garsten, "Klage gegen die Republik Österreich wegen Verfassungsbruch, begangen durch den §136 des StVG", welches Vorbringen offensichtlich als Antragstellung gemäß Art140 Abs1 letzter Satz B-VG zu verstehen ist. 2. Wie der VfGH - beginnend mit seinem Beschluß VfSlg. 8009/1977 - ausgesprochen hat, hat eine Antragstellung gemäß Art140 Abs1 B-VG idF BG... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStVG §120StVG §121StVG §136 Abs1
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §136 Strafvollzugsgesetz; keine Legitimation Entscheidungstexte G 23/82 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.06.1982 G 23/82 Schlagwor... mehr lesen...