Begründung: 1. Mit seiner nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Beschwerde wendet sich der Einschreiter - er befindet sich in Strafhaft in der Strafvollzugsanstalt Garsten - "gegen den Erlaß 410.910/38-V6/91" des Bundesministers für Justiz vom 17. Mai 1991 und behauptet die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte. Er bringt vor, er sei am 7. Feber 1991 aus der Strafvollzugsanstalt Hirtenberg in die Strafvollzugsanstalt Garsten überstellt worden. Dort könnt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §134 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Bescheidcharakter der
angefochtenen Erledigung des Bundesministers für Justiz; Abweisung
des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des StVG ergibt sich ... mehr lesen...