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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde mangels Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung des Bundesministers für Justiz; Abweisung des Antrags auf Bewilligung der VerfahrenshilfeRechtssatz
Aus den Bestimmungen des StVG ergibt sich kein Recht eines Strafgefangenen, in einer bestimmten Anstalt angehalten zu werden. Vor diesem Hintergrund kann die formlose Erledigung des Bundesministers nur als bloße Mitteilung, nicht aber als vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfbarer Bescheid gewertet werden.
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff,VfGH / Verfahrenshilfe, Strafvollzug, Vollzugsplan (Strafvollzug)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B681.1991Dokumentnummer
JFR_10079776_91B00681_01