Begründung: Der am ***** geborene ungarische Staatsangehörige Peter J***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 1. Juli 2008, 124 Hv 37/08g, wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall, 15 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 6. Februar 2009, 31 BE 5/09w, wurde nach Verbüßung der Hälfte der Freihei... mehr lesen...