Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 23.12.1994 bringt der Beschwerdeführer vor, er sei am 11.11.1994 mittags in den Amtsräumen des Fundamtes, W-gasse, Wien, von Organen der Wirtschaftspolizei festgenommen und in der Folge nach kurzem Aufenthalt im Polizeigefangenenhaus noch am selben Tag in das Landesgericht Wien, Justizanstalt J, verbracht worden. Gegen diesen mit unmittelbarem Zwang gegen seine Person verbundenen Verwaltungsakt richte sich seine Beschwerde gemäß Art 129a B-VG. Begrün... mehr lesen...
Der im landesgerichtlichen Gefangenenhaus xx angehaltene Untersuchungshäftling G M wurde am 11.6.1992 vom Landesgericht xx zu ** Vr ****90 - Hv **92 wegen §148 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Jahren verurteilt und hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Das Bundesministerium für Justiz hat schon vor Rechtskraft des Urteils gemäß §185 StPO iVm ArtI §1 des Bundesgesetzes vom 31.7.1992, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhal... mehr lesen...
Der im landesgerichtlichen Gefangenenhaus xx angehaltene Untersuchungshäftling G M wurde am 11.6.1992 vom Landesgericht xx zu ** Vr ****90 - Hv **92 wegen §148 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Jahren verurteilt und hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Das Bundesministerium für Justiz hat schon vor Rechtskraft des Urteils gemäß §185 StPO iVm ArtI §1 des Bundesgesetzes vom 31.7.1992, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhal... mehr lesen...