Norm: StVG §32 Abs5StVG §32 Abs6StVG §109StVG §114StVG §116VStG §67
Rechtssatz: Keine Auferlegung der Verpflichtung zur Leistung eines Kostenbeitrages nach § 32 Abs 5 und 6 VStG, wenn der Strafgefangene durch den mit der Ordnungsstrafe des Hausarrestes verbundenen Arbeitsentzug an der Erbringung einer Arbeitsleistung objektiv gehindert war. Eine derartige Verpflichtung ist nur in Ansehung von arbeitsunwilligen Strafgefangenen vorgesehen. ... mehr lesen...