Norm
StVG §32 Abs5Rechtssatz
Keine Auferlegung der Verpflichtung zur Leistung eines Kostenbeitrages nach § 32 Abs 5 und 6 VStG, wenn der Strafgefangene durch den mit der Ordnungsstrafe des Hausarrestes verbundenen Arbeitsentzug an der Erbringung einer Arbeitsleistung objektiv gehindert war. Eine derartige Verpflichtung ist nur in Ansehung von arbeitsunwilligen Strafgefangenen vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0082328Dokumentnummer
JJR_19760123_OGH0002_0110OS00171_7500000_001