IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, geb. xx.xx.xxxx, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen die Bezirkshauptmannschaft Y als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 04.10.2017 gegen 21:18 Uhr, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 6 VwGVG wird di... mehr lesen...