Norm: StVG §1 Z4StVG §106
Rechtssatz: Auch die ausländische Auslieferungshaft eines im Inland entwichenen Strafgefangenen ist ex lege Strafhaft. Entscheidungstexte 9 Os 53/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 9 Os 53/72 Veröff: EvBl 1973/34 S 81 = JBl 1973,157 = SSt 43/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: StPO §400StVG §1 Z4StVG §106
Rechtssatz: Für die Wertung einer dem Vollzug eines Strafurteiles dienenden (Nachhaft) Haft außerhalb der zuständigen Vollzugsanstalt als (in die Strafzeit einzurechnende) Strafhaft kommt es seit dem Inkrafttreten des StVG nicht mehr darauf an, ob der Verurteilte sie (etwa durch Flucht aus der Strafhaft) verschuldet hat. Der Wiederfestgenommene behält den Status eines Strafgefangenen (Foregger-Kunst, StVG Anme... mehr lesen...
Norm: StPO §400StVG §1 Z4StVG §106
Rechtssatz: Die Haft eines geflüchteten Strafgefangenen von der Festnahme bis zur Wiedereinlieferung in die zuständige Anstalt ist ex lege Strafhaft. Eine beschlußmäßige Anrechnung gemäß § 400 StPO findet daher nicht statt. Entscheidungstexte 9 Os 53/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 9 Os 53/72 Veröff: EvBl 1973/34 S 81 = JBl 1973,157 = SS... mehr lesen...