Begründung: 1. Mit Beschluß des LG Steyr vom 4. Juni 2003 wurde die vom Anstaltsleiter der Justizanstalt Garsten angeordnete Maßnahme, den Antragsteller - einen Strafgefangenen - gem. §103 Abs2 Z4 StVG in einer besonders gesicherten Zelle, aus der alle Gegenstände entfernt sind, mit denen der Strafgefangene Schaden anrichten kann, unterzubringen, auf fünf Wochen verlängert. Grund für die Anordnung dieser Maßnahme sei die "äußerst hohe Fluchtgefahr" sowie die "aggressive un... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß des LG Steyr vom 4. Juni 2003 wurde die vom Anstaltsleiter der Justizanstalt Garsten angeordnete Maßnahme, den Antragsteller - einen Strafgefangenen - gem. §103 Abs2 Z4 StVG in einer besonders gesicherten Zelle, aus der alle Gegenstände entfernt sind, mit denen der Strafgefangene Schaden anrichten kann, unterzubringen, auf fünf Wochen verlängert. Grund für die Anordnung dieser Maßnahme sei die "äußerst hohe Fluchtgefahr" sowie die "aggressive un... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StVG §103 Abs2 Z4ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Beschwerde gegen einen Bescheid betreffend die Verhängung der Ordnungsstrafe des einfachen Hausarrests über einen Strafgefangenen gem §103 Abs2 Z4 StVG wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StVG §103 Abs2 Z4ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Beschwerde gegen einen Bescheid betreffend die Verhängung der Ordnungsstrafe des einfachen Hausarrests über einen Strafgefangenen gem §103 Abs2 Z4 StVG wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung ... mehr lesen...