Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger war beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB anhängig. Der Kläger war verdächtig, am 17. 4. 2005 in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter versucht zu haben, mit Gewalt gegen eine Person unter Verwendung einer Waffe einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz abzunötig... mehr lesen...