Entscheidungsgründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte am 8. April 1980 beim Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Kläger den Strafantrag, er habe in der Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 1979 in Innsbruck ungedeckte Schecks im Betrag von S 17.150,-- ausgestellt und hiedurch das Vergehen der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2 StGB begangen. Da dem Kläger die Vorladung zur Hauptverhandlung nicht zugestellt und sein Aufenthalt trotz umfangreicher Polizeierhe... mehr lesen...
Der Kläger war vom 23. Juli 1975, 6.30 Uhr, bis 4. August 1975, 13.15 Uhr, wegen Verdachtes des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 StGB in Verwahrungs- und Untersuchungshaft. Nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 StPO stellte das Landesgericht für Strafsachen mit Beschluß vom 7. April 1976, 1 b E Vr 6229/75, Hv 640/75, fest, daß dem Kläger für diese ungerechtfertigte Anhaltung eine Entschädigung im Sinne des § 2 StEG zustehe, Der Kläger forderte den Bund mit Schreiben vo... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1cStEG §11G über die Entschädigung ungerechtfertigt verurteilter Personen BGBl 1932/242 §1UHaftentschG §1
Rechtssatz: Rechtswidrig angehaltene oder verurteilte Personen können im Falle eines Verschuldens von Organwaltern über das StEG (vor dem 01.10.1969 UnschVerurtG bzw HaftentschG) hinaus Ansprüche nach dem AHG stellen. Entscheidungstexte 1 Ob 44/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...