Norm: ABGB §161StbG 1965 §7 Abs4
Rechtssatz: Als Zeitpunkt der Legitimierung und eines damit verbundenen Erwerbes der österreichischen Staatsbürgerschaft ist der Tag der Verehelichung der Eltern des außerehelichen Kindes anzusehen (so schon SZ 35/49). Entscheidungstexte 2 Nd 8/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 2 Nd 8/67 Veröff: EFSlg 8073 ... mehr lesen...