Gründe: Im Verfahren AZ U 5/96 des Bezirksgerichtes Wildon beantragte der Bezirksanwalt am 24. Jänner 1996 die Bestrafung des Josef K***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB "wegen Nichtleistung des monatlichen Unterhaltsbeitrages für die beiden ehelichen Kinder Melanie und Nicole seit der letzten Verurteilung am 22. Februar 1995" und gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO den "Widerruf zu U 16/93 und U 67/94 des Bezirksgerichtes Wildon" (ON 3)... mehr lesen...
Norm: StAG §4 Abs1StAG §4 Abs3StPO §31 AStPO §457
Rechtssatz: Das "Adhoc-Hinzuziehen" eines Rechtspraktikanten als Bezirksanwalt konnte keine Wirksamkeit entfalten, steht doch gemäß § 4 Abs 3 StAG die ersatzweise Bestimmung eines Anklagevertreters vor dem Bezirksgericht ausschließlich dem Leiter der zuständigen Staatsanwaltschaft zu. Entscheidungstexte 11 Os 53/97 Entscheidungstext ... mehr lesen...