Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wandte sich mit Schriftsatz vom 21.12.2020, eingelangt am 22.12.2020, an das Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde wegen „eines Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das XXXX vom 18.12.2020“. Der BF führte zum Sachverhalt aus: „Am 18.12.2020 wurde um 08:40 Uhr beim Eingang des XXXX gegen meinen Willen und meinen ausdrücklichen Protest mein persönlicher Rucksack durchsucht, i... mehr lesen...