IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., Wien, C.-gasse vom 02.01.2020 gegen seine Ladung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren zur erkennungsdienstlichen Behandlung für den 17.12.2019 mit Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 18.11.2019 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird als unbegründet abgewie... mehr lesen...