IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dr. Rudolf Rieser über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwälte1, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 08.08.2016, Zahl ****, nach durchgeführter Beschwerdeverhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben und der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X ersatzlos behoben. 2. Gegen dieses E... mehr lesen...