Mit Schriftsatz vom 31. Mai 1996 erhob der Beschwerdeführer "wegen: § 89 SPG Verletzung des in § 31 SPG iVm § 5 der Richtlinienverordnung BGBl. 1993/266 gewährleisteten Rechts auf Achtung der Menschenwürde BESCHWERDE wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten" an den unabhängigen Verwaltungssenat Wien. Er sei in dem durch § 31 Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 201/96 - SPG -, und § 5 der Rich... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31 Abs1;SPG 1991 §64;SPG 1991 §89 Abs2;
Rechtssatz: Die Eintragung des Ergebnisses einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die folgende Speicherung der gewonnenen Daten und deren Weiterverwendung gemäß § 64 SPG 1991 stellt kein Einschreiten im Sinne des § 31 Abs 1 SPG 1991 dar, wenn es sich dabei nicht um ein unmittelbar dem Betroffenen gegenüber erfolgendes oder sons... mehr lesen...