IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwälte, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine stundenlange Anhaltung mit mehr als 1.300 anderen Personen auf der Fläche vor dem Renault-Gebäude zwischen Laaerberg-Brücke und Absbergsteg sowie durch die anschließende Wegweisung aus dem verordneten Sicherhei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Frau A. B., vertreten durch Rechtsanwälte, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ihre stundenlange Anhaltung mit mehr als 1.300 anderen Personen auf der Fläche vor dem Renault-Gebäude zwischen Laaer-Berg-Brücke und Absbergsteg sowie durch die anschließende Wegweisung aus dem verordneten Sicherheitsbere... mehr lesen...