Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die am 16. November 2002 gemäß § 13 WaffG von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wels vorgenommene Sicherstellung seines Schlachtschussapparates mit der Nr 2420 samt der dazugehörigen Munition (15 Stück Kartuschen für Viehbetäubungsgeräte) als unbegründet ab. Begründend stellte sie fest, die Ehefrau des Beschwerdeführers habe am 16. November 2002 bei der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;SPG 1991 §42 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WaffG 1996 §1;WaffG 1996 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Sicherstellung des Schlachtschussapparates wurde im Beschwerdefall ausdrücklich auf § 1... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 1995 erhob der Beschwerdeführer gegen die Bundespolizeidirektion Wien "wegen: § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG Verletzung des a) einfach-gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gem. § 87 iVm § 40 Abs. 4 SPG sowie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes gem. Art. 3 MRK b) einfach-gesetzlich gewährleisteten Rechtes gem. § 87 iVm § 54 Abs. 3 SPG sowie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §29;SPG 1991 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Grenze zwischen "bloßer" Abwehr des gefährlichen Angriffes und der "bloßen" Sicherstellung dabei verwendeter Sachen ist in der Regel fließend. Sowohl zur Beendigung eines gefährlichen Angriffes als auch zur Sicherstellung von Sachen ist notfalls auch eine den Umständen angeme... mehr lesen...