IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Stierschneider über die Beschwerde der S R, K U, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, durch der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zurechenbare Organe in Form des Ausspruchs eines Betretungsverbots am 14. Juni 2018 zu Recht: I. Der Beschwerde wird insoweit stattgegeben als das in Beschwerde gezogene Betretungsverbot für rechtswidrig er... mehr lesen...