Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In ihrer an die belangte Behörde gerichteten (und über Aufforderung der belangten Behörde am 27. Mai 2020 verbesserten) Beschwerde vom 20. März 2020 behauptet die Beschwerdeführerin eine Verletzung in ihrem Recht auf Geheimhaltung durch die Landespolizeidirektion Wien (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) „als Verantwortliche für die Abfrage der Daten (Hauptbeschwerdegegner)“ und „den Magistrat der Stadt Wien als... mehr lesen...