IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwältin, A) gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Identitätsfeststellung, kurzfristige Festnahme mit gewaltsamem Fixieren am Boden, weiters Personsdurchsuchung, Aufforderung zum Löschen aufgenommener Digitalfotos bzw. zur Bekanntgabe des PIN-Codes des Smartphones, u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwälte, A) gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die mittels Festhalten und Anhaltung über etwa 50 Sekunden erzwungene Identitätsfeststellung, B) gemäß § 89 SPG wegen Nichtmitteilung der Rechte als Betroffener einer Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt (§ 6... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß § 88 Abs. 1 und Abs. 2 SPG in Verbindung mit Art. 132 Abs. 2 B-VG und den §§ 7 ff VwGVG des Herrn Mag. M. K., Wien, D.-straße, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Identitätsfeststellung von Seiten der Organe der Landespolizeidirektion Wien am 02.04.2017, in 1220 Wien, Wagramer Straße 79, nach Durchführung einer öffentl... mehr lesen...