Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, er ist Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: LPD) und verrichtet seinen Dienst im XXXX . 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, er ist Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion römisch 40 (in de... mehr lesen...